Bewerbung & Zulassungsvoraussetzungen
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Das Steuerrecht-Studium richtet sich an Akademikerinnen und Akademiker mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, der BWL / VWL oder anderer fachnaher Studiengänge und mindestens einjähriger relevanter Berufserfahrung (kann während der ersten beiden Semester erworben werden)
ORDNUNGEN ZU ZUGANG, ZULASSUNG UND GEBÜHREN IM TAX LAW - STEUERRECHT LL.M.
Rechtlich verbindliche Informationen rund um Zugang, Zulassung sowie die Gebühren finden Sie in den nachstehenden Ordnungen.
STUDIENSTART UND BEWERBUNGSFRIST
Der Eintritt in den Studiengang Tax Law - Steuerrecht LL.M. ist einmal jährlich im April möglich. Die Bewerbungsfrist läuft diesjährig bis zum 31. Januar 2021. Bitte senden Sie Ihre Online-Bewerbung fristgerecht ab.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Für Ihre Bewerbung zum berufsbegleitenden Steuerrecht-Studium reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen fristgerecht ein:
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Tabellarischer Lebenslauf
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beglaubigtes Zeugnis des Hochschulabschlusses (kann nachgereicht werden)
ZULASSUNG
Nach Erhalt Ihrer Bewerbung bekommen Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung von uns. Sollten wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, nehmen wir zeitnah Kontakt mit Ihnen auf. Sobald Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen geprüft wurden, werden Sie in der Regel vier Wochen vor Studienbeginn von uns darüber informiert, ob Sie zum Studium im Master Steuerrecht zugelassen worden sind.

Termine für das Eignungsgespräch
Nach der Bewerbung werden die Bewerberinnen und Bewerber zeitnah zu einem Gespräch zur Feststellung der persönlichen Eignung eingeladen. Für die Bewerbungen zum Sommersemester finden diese im Februar statt (zum Start SoSe 21 sind diese am 8.2. und 9.2.2021 geplant). Es besteht aber die Möglichkeit vorab einen individuellen Termin zu vereinbaren, um vorab schon Sicherheit zu haben, dass man einen Studienplatz bekommt. Das Ergebnis des Eignungsgesprächs wird direkt im Anschluss mitgeteilt.
